Wie alt ist Thalfang? Eine eindeutige Antwort ist nicht ganz einfach. Ein Ort kann lange bestanden haben, bevor sein Name erstmals in einer erhaltenen Urkunde erscheint. Für Thalfang lässt sich jedoch ein wichtiger Zeitpunkt zuverlässig bestimmen: Im Jahr 928 wird der Ort urkundlich genannt.
In dem lateinischen Text erscheint Thalfang als „villa nomine Taleuang“ – als Gut oder Siedlung mit dem Namen Taleuang. Einen genauen Tag oder Monat nennt die Urkunde nicht.
Eine Urkunde Herzog Giselberts
Aussteller der Urkunde war Herzog Giselbert von Lotharingien. Das darin festgehaltene Rechtsgeschäft wurde in „Traiectum“, dem heutigen Maastricht, vollzogen.
Giselbert hielt darin eine Vereinbarung fest, die Besitzungen der Kirchen und Klöster in Maastricht und Trier betraf. In diesem Zusammenhang wird auch das zu St. Maximin gehörende Gut Taleuang genannt.
Sinngemäß heißt es in der entscheidenden Passage:
Giselbert überlässt der Kirche des heiligen Petrus aus den Gütern des heiligen Maximin das Gut Taleuang mit allem Zubehör zur Nutzung.
Die Vereinbarung wurde in Gegenwart von König Heinrich I. und weiteren Großen des Reiches bestätigt. Heinrich I. war damit ein bedeutender Zeuge und Bestätiger des Rechtsgeschäfts, jedoch nicht selbst der Aussteller der Urkunde.
Das Original ist nicht erhalten
Das ursprüngliche Dokument aus dem Jahr 928 ist nach heutigem Kenntnisstand nicht erhalten. Sein Text wurde jedoch im Mittelalter in ein sogenanntes Kopialbuch übertragen.
Diese Abschrift befindet sich im „Balduineum III“, einer Urkundensammlung aus der Zeit des Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg. Aufbewahrt wird der Band heute im Landeshauptarchiv Koblenz. Das Kopialbuch ist über APERTUS vollständig digital zugänglich.
Eine wissenschaftliche Edition des Urkundentextes veröffentlichte der Historiker Heinrich Beyer im Jahr 1860 im ersten Band des „Urkundenbuchs zur Geschichte der mittelrheinischen Territorien“. Dort wird das Dokument als Urkunde Nummer 169 geführt.
Ausschnitt aus der mittelalterlichen Abschrift der Urkunde von 928. Markiert ist die Passage „villam nomine Taleuang“ –„Gut mit dem Namen Taleuang“. Quelle/Digitalisat: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 1C Nr. 3, „Balduineum III“, Stück 202; APERTUS.
Was ist mit dem Jahr 633
In älteren Darstellungen wird häufig das Jahr 633 als erste Erwähnung Thalfangs genannt. Grundlage dafür ist eine angebliche Urkunde König Dagoberts I., die auf 633 oder 634 datiert wurde.
Dieses Dokument gilt in der historischen Forschung jedoch als eine später für das Kloster St. Maximin angefertigte Fälschung. Möglicherweise wurden darin ältere Besitzverhältnisse festgehalten; als zuverlässiger urkundlicher Nachweis für eine Erwähnung Thalfangs im 7. Jahrhundert kann das Dokument aber nicht gelten.
Der früheste belastbare urkundliche Beleg bleibt damit das Jahr 928.
Mehr als 1000 Jahre Geschichte
Im Jahr 2026 liegen zwischen der urkundlichen Erwähnung und der Gegenwart 1.098 Jahre. Das bedeutet nicht, dass Thalfang genau im Jahr 928 gegründet wurde. Die Siedlung dürfte bereits vorher bestanden haben – möglicherweise lange, bevor ihr Name erstmals schriftlich festgehalten wurde.
Die Urkunde belegt aber: Vor fast 1.100 Jahren gab es im Gebiet des heutigen Thalfang bereits ein Gut oder eine Siedlung namens Taleuang, aus der sich das heutige Thalfang entwickelte.
Quellen
· Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 1C Nr. 3, „Balduineum III“, Stück 202.
· Heinrich Beyer (Hrsg.): Urkundenbuch zur Geschichte der mittelrheinischen Territorien, Band 1, Koblenz 1860, Nr. 169, S. 233–234.
· Theo Kölzer: Studien zu den Urkundenfälschungen des Klosters St. Maximin vor Trier (10.–12. Jahrhundert), Sigmaringen 1989.
· Digitale Edition von Beyer Nr. 169: Formulae – Litterae – Chartae
Digitalisat des Kopialbuchs:APERTUS – Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz